Häufig gestellte Fragen
An dieser Stelle möchten wir auf Fragen eingehen, die uns im Rahmen der Erstberatung oder im Verlauf der Unterstützung häufig gestellt werden.
Für alle weiteren Fragen rund um das Ambulant Betreute Wohnen und unser Angebot ruf uns einfach an!
Wie lange kann ich die Hilfe durch das Ambulant Betreute Wohnen erhalten?
Grundsätzlich kannst du die Hilfe durch Ambulant Betreutes Wohnen so lange erhalten, wie du diese benötigst. Ambulant Betreutes Wohnen wird bei Erstanträgen in der Regel für ein Jahr von den zuständigen Kostenträgern genehmigt. Solltest du nach Ablauf des Jahres eine Fortsetzung der Unterstützung für notwendig erachten, können wir einen sogenannten Folgeantrag für die Dauer von bis zu zwei Jahren stellen mit Perspektive auf weitere Folgeanträge nach Ablauf der bewilligten Unterstützung.
Gibt es eine Altersgrenze für das Ambulant Betreute Wohnen?
Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Hilfe für volljährige Menschen. Für junge Erwachsene zwischen 18-21 Jahren ist in der Regel die Jugendhilfe zuständig. Im Übrigen gibt es „nach oben“ grundsätzlich keine Altersbeschränkung, sofern die Lebensführung in der eigenen Wohnung möglich ist und kein pflegerischer Bedarf in den Vordergrund rückt.
Ist das Ambulant Betreute Wohnen eine rechtliche Betreuung?
Nein. Eine rechtliche Betreuung wird durch einen richterlichen Beschluss angeordnet. Ambulant Betreutes Wohnen ist immer und ausschließlich freiwillig. Wir schließen mit dir einen Betreuungsvertrag ab, in dem die Einzelheiten der Zusammenarbeit geregelt sind.
Wie viel Betreuungszeit steht mir pro Woche zu und wie oft kommt jemand zu mir?
Der Umfang des wöchentlichen Hilfebedarfs wird zu Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam mit dir in Form eines Hilfeplans ermittelt und beim zuständigen Kostenträger beantragt. In der Regel triffst du dich 1-2 mal pro Woche mit deinem/deiner Bezugsbetreuer/in. Die durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit liegt bei etwa 3 Stunden und gliedert sich in Büroterminen, Hausbesuchen und der Begleitung zu Außenterminen bei Ärzten/Behörden etc.
Muss ich eine eigene Wohnung haben, um Ambulant Betreutes Wohnen erhalten zu können?
Ambulant Betreutes Wohnen richtet sich an Menschen, die entweder allein, in einer Wohngemeinschaft oder mit einem Partner in einer Wohnung zusammenleben (möchten). Du musst zu Beginn der Unterstützung noch keine eigene Wohnung haben, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Wohnst du aktuell beispielsweise noch bei deinen Eltern oder in einer stationären Wohneinrichtung, kannst du ebenfalls Unterstützung bekommen, wenn ein Umzug in eine eigene Wohnung in Kürze geplant ist. Gerne unterstützen wir dich bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und allen dazu erforderlichen Schritten, auch wenn du aktuell ohne festen Wohnsitz oder in einer Notunterkunft gemeldet sein solltest.
Welcher Zielgruppe können wir weiterhelfen?
Aktuell betreuen wir Menschen in sogenannten besonderen sozialen Schwierigkeiten und Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung. Ebenso betreuen wir ausschließlich in eigenem Wohnraum und bieten keine stationären Angebote. Solltest du aufgrund einer körperlichen, geistigen Behinderung oder aufgrund einer psychischen Erkrankung Unterstützung benötigen oder Interesse an einer stationären Wohngruppe haben, geben wir gerne Auskunft über andere lokale Angebote und Anbieter der StädteRegion Aachen.
Ablauf der Erstaufnahme
An dieser Stelle möchten wir auf die Frage eingehen, wie eine Kontaktaufnahme mit anschließender Aufnahme ins Ambulant betreute Wohnen bei uns aussieht.
Unverbindliches Informationsgespräch
Unsere pädagogischen Leitungen bieten dir ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch an, in dem wir das Angebot „Ambulant Betreutes Wohnen“ vorstellen und offene Fragen mit dir klären. Anschließend geht es darum, deinen Hilfebedarf zu erarbeiten und zu schauen, ob wir die richtige Stelle für deine Anliegen sind.
Aufnahmegespräch und Unterzeichnung des Betreuungsvertrages
Nachdem dein Bedarf festgestellt wurde und die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind (Wohnung, Alter etc.) triffst du dich mit der pädagogischen Leitung zur Aufnahme in die Betreuung. Hier wird mit dir der Betreuungsvertrag geschlossen, in dem der Rahmen für unsere Zusammenarbeit festgelegt wird. Neben dem Betreuungsvertrag brauchen wir noch eine Einwilligung zum Datenschutz und eine Schweigepflichtsentbindung, damit wir uns mit dem Kostenträger in Verbindung setzen dürfen. Nach Unterzeichnung der Unterlagen geht alles an den Kostenträger, den Landschaftsverband Rheinland und die Betreuung kann offiziell beginnen.
Übergabe an deine/deinen Bezugsbetreuer/in
Im Anschluss an die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages lernst du auch deine/n Bezugsbetreuer/in kennen. Diese Person ist dein/e fester Ansprechpartner/in innerhalb der Betreuungsarbeit. Gemeinsam besprecht ihr die wichtigen Punkte für die zukünftige Betreuung und klärt erste dringend anstehende Fragen. Danach vereinbarst du mit deinem/deiner Betreuer/in einen neuen Termin und ihr könnt mit eurer Zusammenarbeit loslegen.
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